Wem sagt den der §34 BDSG was?
Genau, das ist der Paragraph der regelt, das Unternehmen personenbezogene Daten, die nicht der steuerlichen Aufbewahrungsfrist unterliegen auf Antrag gelöscht werden müssen und das Ganze selbstverständlich unentgeltlich.
Aber am Besten, ihr lasst euch das mal vom nen RA erklären.
Seit Anfang des Jahrtausends absolut Linux-begeistert und Fan von Open Source. Raspberry Pi Bastler der ersten Stunde und nach wie vor begeistert von dem kleinen Stück Hardware, auf dem
er tolle Projekte umsetzt. Teilt hier seine Erfahrungen mit Nextcloud, Pi-hole, YubiKey und zu anderen spannenden IT-Themen. Nutzt
beruflich viel Excel. Sitzt vor einem riesen 49″ Monitor, nutzt Windows zum Arbeiten, Linux auf seinen Servern und virtuellen Maschinen und hört dabei Spotify und Musik über seinen RadioPi.